Bedingungen für Lizenzbezug im Self-Service-Kundenportal
Fassung vom 01. August 2026 · ausschließlich für Geschäftskunden · Bestätigung bei jeder Bestellung im Portal
Diese Bedingungen gelten für den Zugang zum Self-Service-Kundenportal der Business Technology GmbH und für alle Bestellungen, die dort ausgelöst werden. Der Kunde bestätigt sie bei jeder Bestellung.
Ergänzend gelten der Rahmenvertrag über den Bezug von Microsoft-Cloud-Leistungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BTL. Bei Widersprüchen gehen der Rahmenvertrag und danach diese Bedingungen den AGB vor.
Weitere Vertragsdokumente
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Business Technology GmbH, insbesondere Teil C zu Cloud-Leistungen und Softwarelizenzen Dritter.
§ 1 Anbieterin, Geltung
Anbieterin ist die Business Technology GmbH, Ahausweg 10, 48161 Münster, Amtsgericht Münster HRB 23386, Geschäftsführer Johann Kortsch („BTL“), erreichbar werktags unter support@btl-muenster.de und +49 251 85704734.
Diese Bedingungen gelten für den Zugang zum Self-Service-Kundenportal und für alle Bestellungen und Änderungen, die der Kunde dort auslöst. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
Ergänzend gelten der mit dem Kunden geschlossene Rahmenvertrag, der insbesondere den individuellen Rabatt und das Zahlungsziel regelt, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BTL, abrufbar unter business-technology-labs.de/agb. Bei Widersprüchen gehen der Rahmenvertrag und danach diese Bedingungen den AGB vor.
§ 2 Rollen: BTL, Cloud Factory, Microsoft
BTL ist Microsoft-Partner im indirekten Vertriebsmodell und Verkäuferin der bestellten Leistungen. BTL bezieht die Leistungen über die Cloud Factory GmbH, Hamburg („Cloud Factory“), die als Distributorin unmittelbar mit Microsoft abrechnet und die Plattform betreibt, deren Kundenbereich dieses Portal ist.
Der Vertrag über die bestellten Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und BTL zustande. BTL ist alleinige Ansprechpartnerin des Kunden. Ansprüche aus dem Leistungsbezug, einschließlich Beanstandungen, Gutschriften und Erstattungen, sind ausschließlich gegenüber BTL geltend zu machen. BTL verfolgt entsprechende Ansprüche ihrerseits gegenüber Cloud Factory, soweit diese dafür einzustehen hat.
Daneben bestehen die im Microsoft-Vertriebsmodell vorgesehenen unmittelbaren Beziehungen des Kunden zu Microsoft und zu Cloud Factory, die der Kunde im Microsoft-Verwaltungsportal in einem eigenen Vorgang annimmt. Diese bleiben von diesen Bedingungen unberührt.
Das Portal wird in der jeweils verfügbaren Fassung als Standardsoftware bereitgestellt. Eine bestimmte Verfügbarkeit, ein bestimmter Funktionsumfang und Fehlerfreiheit werden nicht geschuldet. Cloud Factory kann Funktionen nach eigenem Ermessen ändern. Sämtliche Rechte an der Plattform verbleiben bei Cloud Factory.
§ 3 Zugang und Verantwortung für Zugangsdaten
Der Kunde benennt die zugangsberechtigten Personen und hält sie aktuell. Er behandelt Zugangsdaten vertraulich, gibt sie nicht weiter und deaktiviert Zugänge unverzüglich, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter seinen Zugangsdaten vorgenommen werden. BTL darf darauf vertrauen, dass die unter den Zugangsdaten des Kunden handelnden Personen zur Abgabe von Bestellungen bevollmächtigt sind. Bei Anhaltspunkten für einen Missbrauch informiert der Kunde BTL unverzüglich. BTL kann betroffene Zugänge vorsorglich sperren.
Nutzerkonten, die länger als 24 Monate nicht genutzt wurden, können deaktiviert werden, sofern kein sachlicher Grund für ihre Aufrechterhaltung besteht.
§ 4 Bestellungen: sofort verbindlich, keine Prüfung durch BTL
Die im Portal für den Kunden freigeschalteten bestellbaren Leistungen sind verbindliche Angebote von BTL zu den angezeigten Listenpreisen und den Konditionen des Rahmenvertrags. Der Kunde nimmt ein Angebot an, indem er die Bestellung im Portal absendet. Der Vertrag kommt mit dem Absenden zustande. Eine gesonderte Auftragsbestätigung erfolgt nicht.
Die Bestellung wird automatisiert an Cloud Factory und Microsoft weitergeleitet und unmittelbar oder zu einem vom Kunden gewählten späteren Zeitpunkt ausgeführt. BTL hat keine technische Möglichkeit, eine ausgelöste Bestellung vorher zu prüfen, zu bestätigen oder zu verhindern. Mit der Bereitstellung beginnt die Laufzeit der bestellten Leistung.
Der Kunde prüft deshalb vor dem Absenden eigenverantwortlich Produkt, Lizenzanzahl, Abrechnungsrhythmus, Laufzeit und Preis. Nach dem Absenden kann eine Bestellung nur noch nach Maßgabe des § 7 rückgängig gemacht werden. Dasselbe gilt für Änderungen bestehender Abonnements im Portal.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern nicht. Auch die Microsoft-Bedingungen sehen kein Widerrufs- oder Rückgaberecht vor. Maßgeblich sind allein die Storno- und Erstattungsregeln des Herstellers nach § 7.
Anzeigen im Portal, insbesondere zu Beständen, Laufzeiten, Verlängerungsterminen und Preisen, geben den von Cloud Factory und Microsoft gemeldeten Stand wieder. Maßgeblich für den Inhalt des einzelnen Vertrages sind die im Portal ausgelöste Bestellung und die Rechnung von BTL, in der auch der vereinbarte Rabatt ausgewiesen wird.
BTL kann den Portalzugang beschränken und einzelne Produkte für den Kunden sperren oder nicht freischalten, insbesondere bei Überschreitung eines eingeräumten Kreditlimits, bei negativer Bonitätsauskunft oder wenn der Erfüllung außenwirtschaftsrechtliche Hindernisse entgegenstehen. Eine bereits ausgelöste Bestellung bleibt davon unberührt.
§ 5 Lizenzabonnements: Laufzeit und automatische Verlängerung
Abrechnungsrhythmus („Billing“) und Laufzeit („Commitment“) sind zwei verschiedene Angaben und werden im Portal je Produkt gesondert ausgewiesen. Der Abrechnungsrhythmus ist monatlich oder jährlich. Die Laufzeit beträgt einen Monat, zwölf oder sechsunddreißig Monate. Eine zwölfmonatige Laufzeit kann monatlich abgerechnet werden, ohne dass dies die Bindung an die Laufzeit berührt.
Der Kunde ist für die gesamte gewählte Laufzeit an die bestellte Lizenzanzahl gebunden. Eine ordentliche Kündigung vor Laufzeitende ist ausgeschlossen. Die Vergütung ist auch geschuldet, wenn der Kunde die Lizenzen nicht oder nicht vollständig nutzt. Eine Erhöhung der Lizenzanzahl ist im Rahmen der Microsoft-Bedingungen möglich und bindet bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode.
Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils die gleiche Laufzeit, wenn die Verlängerung nicht rechtzeitig beendet wird. Die Mitteilung muss BTL spätestens 30 Kalendertage vor dem Laufzeitende in Textform zugehen, bei einmonatiger Laufzeit spätestens zehn Kalendertage vorher. Diese Frist ist erforderlich, damit BTL die Beendigung gegenüber Cloud Factory und Microsoft rechtzeitig veranlassen kann. Bietet das Portal eine eigene Möglichkeit, die automatische Verlängerung zu beenden, steht deren fristgerechte Nutzung der Mitteilung gleich.
BTL weist in der Regel vor einer bevorstehenden Verlängerung auf den Termin hin. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Ein unterbliebener Hinweis lässt Verlängerung und Zahlungspflicht unberührt. Laufzeitende und Verlängerungstermin kann der Kunde jederzeit im Portal einsehen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Beendigung liegt beim Kunden.
§ 6 Azure: Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch
Azure-Dienste werden verbrauchsbasiert abgerechnet. Der Kunde zahlt für die tatsächlich in Anspruch genommenen Ressourcen. Die Höhe der monatlichen Vergütung steht nicht im Voraus fest und hängt allein von der Nutzung im Verantwortungsbereich des Kunden ab. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich auf Grundlage der von Microsoft gemessenen und über Cloud Factory gemeldeten Verbrauchsdaten.
Eine automatische Kostenobergrenze besteht nicht. Der Kunde überwacht und steuert seinen Verbrauch eigenverantwortlich. Microsoft stellt hierfür im Azure-Portal Werkzeuge wie Kostenanalyse, Budgets und Benachrichtigungen bereit. Zu vergüten ist auch unbeabsichtigter Verbrauch, etwa durch Fehlkonfiguration, nicht abgeschaltete Ressourcen, automatische Skalierung oder kompromittierte Zugangsdaten, soweit die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.
Reservierungen, Savings Plans und vergleichbare Vorab-Commitments binden für die gewählte Laufzeit und sind auch bei ausbleibender Nutzung zu vergüten. Umtausch und Erstattung richten sich allein nach den jeweils geltenden Microsoft-Bedingungen.
§ 7 Stornierung und Reduzierung
Ein Anspruch des Kunden auf Stornierung einer Bestellung, auf Verringerung der Lizenzanzahl oder auf Erstattung besteht nicht. BTL leitet ein entsprechendes Verlangen an Cloud Factory und Microsoft weiter, soweit deren Bedingungen dies im jeweiligen Zeitpunkt zulassen, und gibt eine hierfür tatsächlich erhaltene Erstattung an den Kunden weiter.
Nach den derzeit von Microsoft veröffentlichten Bedingungen ist eine Stornierung oder Verringerung nur innerhalb von sieben Kalendertagen ab Bestellung, ab Hinzufügung weiterer Lizenzen oder ab Verlängerung vorgesehen, verbunden mit einer taggenau anteiligen Erstattung. Diese Angabe dient der Orientierung und erfolgt ohne Gewähr. Maßgeblich sind allein die jeweils geltenden Microsoft-Bedingungen, die der Hersteller jederzeit ändern kann. Für einzelne Produkte und für den Wechsel auf ein höherwertiges Produkt gelten abweichende oder keine Stornoregeln.
Ein Verlangen nach Absatz 1 muss BTL so rechtzeitig in Textform zugehen, dass BTL es innerhalb des jeweils geltenden Herstellerfensters weiterleiten kann, im Regelfall innerhalb von drei Kalendertagen ab dem auslösenden Vorgang. Geht das Verlangen später zu, leitet BTL es weiter, solange das Fenster noch offen ist. Für den Erfolg der Weiterleitung übernimmt BTL keine Gewähr.
Der Kunde unterrichtet sich vor der Bestellung selbst über die jeweils geltenden Storno- und Erstattungsregeln des Herstellers und prüft seinen Bedarf.
§ 8 Preise, Rabatt, Zahlung
Das Portal zeigt die jeweils gültigen Listenpreise an. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Individuell vereinbarte Rabatte sind in den angezeigten Listenpreisen nicht enthalten. Der im Rahmenvertrag vereinbarte Rabatt wird bei der Rechnungsstellung abgezogen und in der Rechnung ausgewiesen.
Monatlich abgerechnete Leistungen werden nachträglich für den abgelaufenen Abrechnungsmonat in Rechnung gestellt, jährlich abgerechnete zu Beginn der jeweiligen Laufzeit für die gesamte Laufzeit. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel, sobald BTL die Abrechnung ihrer Distributorin vorliegt. Rechnungen sind innerhalb des im Rahmenvertrag vereinbarten Zahlungsziels von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Die Preise sind für die Dauer der jeweiligen Laufzeit fest. Zum Beginn einer Verlängerungsperiode kann BTL die Preise anpassen, soweit sich ihre Einstandspreise verändert haben. Sie kündigt dies mindestens 30 Kalendertage vorher in Textform an. Kostensenkungen gibt BTL nach denselben Maßstäben weiter.
Erhöhen Microsoft oder Cloud Factory die Preise mit Wirkung für bestehende Verträge oder ändern sich hoheitlich veranlasste Abgaben, kann BTL diese Änderung auch während einer laufenden Laufzeit betragsmäßig eins zu eins und ohne Erhöhung ihrer Marge weitergeben, angekündigt mindestens 30 Kalendertage vorher in Textform. Übersteigt die Erhöhung fünf Prozent des bisherigen Preises der betroffenen Leistung, kann der Kunde diese Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform kündigen. Hierauf weist BTL in der Mitteilung hin.
§ 9 Microsoft-Bedingungen, Lizenztreue, Prüfungen
Die Nutzung der bestellten Dienste richtet sich im Verhältnis zwischen dem Kunden und Microsoft nach dem Microsoft-Kundenvertrag („Microsoft Customer Agreement“, MCA), den Microsoft Product Terms, den anwendbaren Service Level Agreements und dem Microsoft Products and Services Data Protection Addendum. Der Kunde hält den Microsoft-Kundenvertrag für die Dauer des Bezugs aufrecht und stellt die Einhaltung durch seine Nutzer sicher. Microsoft-Produkte werden lizenziert und nicht verkauft.
Der Kunde stellt sicher, dass die Anzahl der genutzten Lizenzen jederzeit der Anzahl der bestellten Lizenzen entspricht, und lizenziert eine festgestellte Übernutzung zum jeweils gültigen Preis für den Zeitraum der Übernutzung nach.
Der Kunde duldet Prüfungen der Lizenznutzung durch Microsoft, Cloud Factory oder von diesen beauftragte Dritte und wirkt daran auf eigene Kosten mit, soweit BTL hierzu ihrerseits verpflichtet ist. Stellt eine Prüfung eine nicht lizenzierte Nutzung fest, trägt der Kunde die daraus folgenden Nachlizenzierungs- und Prüfkosten, soweit sie an BTL weitergegeben werden.
Der Kunde stellt BTL von Ansprüchen frei, die Microsoft, Cloud Factory oder sonstige Dritte gegen BTL aufgrund eines Verstoßes des Kunden oder seiner Nutzer gegen diese Bedingungen oder gegen die einbezogenen Microsoft-Bedingungen erheben, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. BTL informiert den Kunden unverzüglich, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und gibt ohne seine Zustimmung kein Anerkenntnis ab, soweit ihr dies zumutbar ist.
§ 10 Haftung
BTL haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet BTL begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Nettovergütung, die der Kunde in den letzten drei Monaten vor dem schädigenden Ereignis für das betroffene Abonnement gezahlt hat. Wird das Abonnement jährlich abgerechnet, tritt an die Stelle dieses Betrages ein Viertel der für die laufende Vertragsperiode vereinbarten Nettovergütung.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet BTL bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen und mittelbare Schäden, soweit diese nicht zum vertragstypischen Schaden gehören.
BTL haftet nicht für Fehler, Ausfälle, Funktionsänderungen oder die Nichtverfügbarkeit des Portals und der Plattform von Cloud Factory sowie nicht für Fehler und Ausfälle der Cloud-Dienste von Microsoft, soweit BTL diese nicht zu vertreten hat. BTL haftet ferner nicht für Bestellungen, Änderungen und Zuweisungen, die der Kunde oder seine Nutzer im Portal selbst auslösen, für die Folgen versäumter Storno- und Kündigungsfristen sowie nicht für Verbrauch im Sinne des § 6, dessen Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. Auf Verlangen tritt BTL dem Kunden etwaige eigene Ansprüche gegen Cloud Factory oder Microsoft erfüllungshalber ab.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BTL sowie für vorvertragliche und deliktische Ansprüche, soweit rechtlich und vertraglich zulässig. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden. Ein Mitverschulden des Kunden ist anzurechnen.
§ 11 Support
BTL ist alleinige Ansprechpartnerin für die bestellten Leistungen. Supportanfragen sind in Textform an support@btl-muenster.de zu richten. BTL beginnt mit der Bearbeitung an Werktagen in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Eingang. Eine ständige Erreichbarkeit sowie eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit werden nicht geschuldet, soweit hierüber nicht gesondert ein Servicevertrag geschlossen ist. Cloud Factory leistet keinen Support gegenüber Endkunden.
§ 12 Datenschutz
Für die Bereitstellung des Kundenportals und die Abwicklung der Bestellungen verarbeitet BTL personenbezogene Daten der vom Kunden benannten Nutzer und Ansprechpartner, insbesondere Namen, geschäftliche Kontaktdaten, Zugangs- und Protokolldaten sowie Bestell- und Abrechnungsdaten. BTL verarbeitet diese Daten als Verantwortliche zur Erfüllung dieses Rahmenvertrags und der Einzelverträge (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie auf Grundlage ihres berechtigten Interesses an der Verwaltung der Geschäftsbeziehung, der Sicherheit des Portals und der Bonitätsprüfung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Cloud Factory betreibt die Plattform als Auftragsverarbeiterin von BTL auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den bestellten Cloud-Diensten selbst gilt das Microsoft Products and Services Data Protection Addendum unmittelbar im Verhältnis zwischen dem Kunden und Microsoft. Soweit BTL über delegierte Administrationsrechte oder beauftragte Leistungen Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der nach dem Rahmenvertrag geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 13 Sperrung
BTL kann den Portalzugang sperren, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung, mindestens zwei Monatsvergütungen oder 1.000 Euro, länger als 30 Kalendertage in Verzug ist, wenn ein Missbrauch von Zugangsdaten vorliegt oder wenn ein erheblicher Verstoß gegen diese Bedingungen trotz Abmahnung fortdauert. Die Sperrung wegen Zahlungsverzugs setzt eine Mahnung und eine gesonderte Sperrandrohung in Textform mit einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen voraus.
Während einer Sperrung werden Daten des Kunden nicht gelöscht. Die Zahlungspflicht besteht fort. BTL hebt die Sperrung nach Wegfall ihres Grundes unverzüglich auf. Maßnahmen, die Microsoft oder Cloud Factory aufgrund eines Verhaltens des Kunden ergreifen, lassen die Zahlungspflicht unberührt. BTL informiert den Kunden und wirkt auf eine Aufhebung hin.
§ 14 Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Die Bestätigung der jeweils aktuellen Fassung bei einer Bestellung gilt als Zustimmung für diese und künftige Bestellungen. Für bereits laufende Einzelverträge gilt die bei der jeweiligen Bestellung bestätigte Fassung fort.
Anpassungen, die zur Umsetzung geänderter Bedingungen von Microsoft oder Cloud Factory, einer geänderten Gesetzeslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder behördlicher Anordnungen erforderlich sind und den Kunden nicht unangemessen benachteiligen, kann BTL mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform auch für laufende Einzelverträge vornehmen. Widerspricht der Kunde innerhalb von vier Wochen ab Zugang in Textform, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden zeitanteilig erstattet.
§ 15 Schlussbestimmungen
Erklärungen im Rahmen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Bestellungen und Anpassungen über das Portal genügen dieser Form.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Business Technology GmbH, Ahausweg 10, 48161 Münster · Amtsgericht Münster HRB 23386 · Geschäftsführer: Johann Kortsch · USt-IdNr. DE461448667 · support@btl-muenster.de
